Folgende Forderungen der Bauherrschaft galt es zu erfüllen:
- Gesamtes Dach bestehend seit 1870 komplett und einschließlich der gemauerten Giebel und Kniestöcke abnehmen und entsorgen.
- Grundfläche des Bauvorhabens: Hausbreite 12,96m, Hauslänge 17,52m
- Bestehende Holzbalkendecke vom Dachgeschoß sollte erhalten bleiben, da dies die Geschoßdecke zur unteren Wohnung bildete.
- Ausgleichen und Begradigen der bestehenden alten Holzbalkendecke, dann Wiederaufbau der Giebel, Kniestöcke und Zwischenwände.
- Die neu entstehende Dachgeschoßwohnung in Holzständerbauweise ausführen. Dachkonstruktion komplett sichtbar in allen Teilen mit Aufsparrendämmung.
- Die darunterliegende Wohnung und Metzgerei darf durch Witterungseinflüsse und durch Abbrucharbeiten nicht beschädigt werden. (Die Wohnung bleibt während der ganzen Bauzeit bewohnt und die Metzgerei mit Ladenverkauf wird weiterbetrieben).
Vorteile der Elementfertigung:
- Schnelles Aufstellen, um Regensicherheit zu gewährleisten.
- Vermeidung von Bauschäden, da trockene Baukörper.
- Schnelles Weiterarbeiten durch Folgehandwerker.
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Kostenersparnis durch Bauzeitverkürzung.
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